Ihr Kunde ist privat krankenversichert und hat Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen?
Dann unterstützen wir Sie und Ihren Kunden mit einer sog. "Ersteinschätzung" und überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, Risikozuschläge zu reduzieren, Leistungsausschlüsse rückgängig zu machen oder Leistungsbegrenzungen zu ändern.
Sollte sich im Rahmen dieser Ersteinschätzung herausstellen, dass ein teilweiser oder vollständiger Wegfall eines Risikozuschlages möglich ist oder die Möglichkeit besteht, Leistungsauschlüsse oder -begrenzungen aufzuheben, dann vertreten wir die Interessen Ihres Kunden gegenüber seiner Versicherung, machen seine berechtigten Ansprüche außergerichtlich geltend und setzen diese für ihn durch.
In allen Fällen bieten wir Ihrem Kunden ein Full-Service-Paket, d. h. wir übernehmen die komplette Korrespondenz, beschaffen alle notwendigen Unterlagen und begleiten Ihren Kunden solange, bis wir seine berechtigten Ansprüche durchsetzen konnten.
Betätigen Sie einfach den folgenden Button "Kontakt aufnehmen", füllen Sie das Formular aus, schildern Sie uns kurz den konkreten Fall und wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.