Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen passgenauen Versicherungsschutz, der gezielt auf die Leistungen der beamtenrechtlichen Beihilfe abgestimmt ist. Ziel ist eine umfassende Absicherung im Krankheits- und Pflegefall - individuell, leistungsstark und zuverlässig.
Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung oftmals mit hohen Hürden verbunden. Hier greift die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer: Sie ermöglicht neu eingestellten Beamtinnen und Beamten - auch auf Widerruf - sowie deren Angehörigen einen erleichterten Einstieg in die PKV.
Der Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Die Sonderregelung gilt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag erfolgt.