Der Kunde Ihres Vermittlers ist privat krankenversichert und seine Versicherung hat bei der letzten Abrechnung nicht alles oder überhaupt nichts erstattet?
Dann unterstützen wir Sie, Ihren Vermittler und den Kunden mit einer sog. "Ersteinschätzung" und überprüfen, ob die Abrechnung fehlerhaft ist und welche Fehler diese enthält.
Sollte sich im Rahmen dieser Ersteinschätzung herausstellen, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, vertreten wir die Interessen des Kunden gegenüber seiner Versicherung, machen seine berechtigten Ansprüche außergerichtlich geltend und setzen diese für ihn durch.
In allen Fällen bieten wir dem Kunden ein Full-Service-Paket, d. h. wir übernehmen die komplette Korrespondenz, beschaffen alle notwendigen Unterlagen und begleiten den Kunden solange, bis wir seine berechtigten Ansprüche durchsetzen konnten.
Betätigen Sie einfach den folgenden Button "Kontakt aufnehmen", füllen Sie das Formular aus, schildern Sie uns kurz den konkreten Fall und wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.