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Private Pflege­ver­si­che­rung

Was leistet die private Pflegepflichtversicherung?

 

Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung sind gleichwertig zu denen der gesetzlichen Pflegekassen.

Das gilt auch für die Wartezeit bis die Versicherung zahlt: Gesetzlich wie privat Pflegeversicherte haben nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre versichert waren in den zehn Jahren, bevor sie Leistungen beantragen.

Die private Pflege­ver­si­che­rung unterscheidet wie die gesetzliche zwischen ambulanten und stationären Leistungen, also der Pflege zuhause oder in einem Heim. Je mehr Pflege der Versicherte braucht, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen. Gemessen wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit mit den sogenannten Pflegegraden. Bei der Zuordnung eines solchen Pflegegrads gelten die gleichen Maßstäbe wie in der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung.

Welche Leistungen die Versicherung bei häuslicher Pflege erbringt, hängt davon ab, ob sich nahestehende Per­sonen kümmern oder ein professioneller Pflegedienst. Die Versicherung zahlt ein Pflegegeld, wenn Sie durch Angehörige gepflegt werden. Übernimmt ein Pflegedienst die häusliche Pflege, gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen den Pflegedienst direkt. Statt dieser sogenannten Sachleistungen bieten die privaten Pflegeversicherer ihren Mitgliedern eine Kostenerstattung in gleicher Höhe an. Das bedeutet, Sie müssen das Geld für den Pflegedienst vorstrecken und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrem Versicherer ein.

Auch die Kosten für die Pflege in einem Heim erstatten die Versicherer bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze. Übernommen werden wie auch bei gesetzlich Versicherten die Pflegeleistungen selbst. Kosten für Unterbringung und Essen im Pflegeheim muss der Versicherte selbst tragen.

Eine Sonderstellung bei den Leistungen nimmt Pflegegrad 1 ein. Dieser Pflegegrad wird vergeben, wenn Selbstständigkeit oder Fähigkeiten des Versicherten nur zu einem geringen Grad beeinträchtigt sind. Festgestellt wird das von einem Gutachter, den Ihr Krankenversicherer beauftragt. Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen nur ein Teil der Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung zu.

Pflegegeld, Leistungen durch den Pflegedienst oder eine Pflege im Heim gibt es noch nicht. Sie können aber 125 Euro im Monat für Entlastungsangebote, wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, bekommen. Auch Pflegehilfsmittel und ein Zuschuss für den Wohnungsumbau in Höhe von 4.000 Euro stehen Ihnen zu.

Für mehr Informationen und Hilfe kontaktieren Sie uns.

 

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