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FAQ: Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte (PKV)

FAQ zur privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Was ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zur Kranken­ver­si­che­rung von Beamten. Bund und Länder übernehmen in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten – abhängig von Familienstand, Bundesland und Beihilferegelung. Für den Rest der Kosten benötigen Beamte eine private Restkostenversicherung.

Muss ich als Beamter in die PKV?

Nein, Beamte haben grundsätzlich die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung. Allerdings ist die PKV in der Regel günstiger, da die Beihilfe einen Großteil der Kosten abdeckt – während die GKV keine Beihilfe berücksichtigt und den vollen Beitrag verlangt.

Welche PKV-Tarife sind für Referendare sinnvoll?

Für Beamtenanwärter wie Referendare gibt es spezielle Ausbildungstarife mit vergünstigten Beiträgen und guten Leistungen. Wichtig ist, dass der Tarif auch nach der Ausbildung flexibel angepasst werden kann. Eine frühzeitige Beratung zahlt sich aus.

PKV oder GKV – was ist für Beamte besser?

Für die meisten Beamten ist die PKV die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Durch die Beihilfe sinken die monatlichen Beiträge deutlich. Außerdem profitieren Beamte von einem breiten Leistungsangebot, kurzen Wartezeiten und individueller Versorgung.

Wie wirkt sich ein späterer Statuswechsel (z. B. zu Angestellten) auf meine PKV aus?

Beim Wechsel vom Beamten- zum Angestelltenstatus entfällt die Beihilfe. Der Versicherungsbeitrag in der PKV steigt dann, weil der volle Tarif gezahlt werden muss. Ein Tarifwechsel oder Wechsel in die GKV kann unter bestimmten Bedingungen möglich sein – wir beraten dazu individuell.

Kann ich als Beamter in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zurückwechseln?

In der Regel ist der Rückweg in die GKV für Beamte schwierig oder gar nicht möglich – insbesondere im Ruhestand. Nur bei Statuswechseln (z. B. Beamtenverzicht, Scheidung mit GKV-Pflicht) kann ein Wechsel unter Umständen erfolgen.

Was passiert mit meiner PKV im Ruhestand?

Auch im Ruhestand erhalten Beamte weiterhin Beihilfe – oft sogar in höherer Höhe (z. B. 70 %). Die private Restkostenversicherung bleibt bestehen, jedoch wird sie häufig beitragsstabil gehalten oder angepasst.

Was ist beim Tarifwechsel innerhalb der PKV zu beachten?

Als Beamter haben Sie jederzeit das Recht, in einen anderen Tarif bei Ihrer bestehenden Versicherung zu wechseln (§ 204 VVG). Dabei ist wichtig, dass die Tarifauswahl unabhängig erfolgt – denn Versicherer empfehlen nicht immer die beste Lösung für den Kunden. Eine neutrale Beratung ist hier besonders wichtig.