Ihr Kunde ist privat krankenversichert, ärgert sich über ständig steigende Beiträge oder ist mit den aktuellen Tarifleistungen unzufrieden? Dann ist Vorsicht geboten: Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft bedeutet den Verlust der angesparten Alterungsrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung.
Wir empfehlen stattdessen einen Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Versicherung. Dieses Recht ist gesetzlich im § 204 VVG verankert – und sichert dem Kunden die Möglichkeit, in einen leistungsstärkeren oder günstigeren Tarif bei seiner aktuellen Versicherung zu wechseln.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Wer den Tarifwechsel direkt mit der Versicherung durchführt, erhält oft nicht das für ihn optimale Angebot – sondern das, das der Versicherung am besten passt.
Unsere Experten begleiten den Kunden in einem transparenten 4-Schritte-Modell – unabhängig, fair und verständlich. Für jeden Schritt fällt ein festes Honorar an, unabhängig davon, wie viel Beitrag später gespart wird. Nach jedem Schritt entscheidet der Kunde selbst, ob er weitermachen möchte.
Verlassen Sie sich beim Tarifwechsel auf unsere Fachkompetenz – im Interesse Ihres Kunden.
Sie möchten den Fall prüfen lassen? Dann schildern Sie uns einfach die Situation – wir melden uns kurzfristig zurück.