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Tarifwechsel §204 VVG

Tarifwechsel §204 VVG in der privaten Kranken­ver­si­che­rung

 

Tarifwechsel §204 VVG

Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Kranken­ver­si­che­rung.

Die Private Kranken­ver­si­che­rung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Versicherte können nicht nur zu Vertragsbeginn den tariflichen Leistungsumfang selber wählen. Sie können insbesondere aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Privatversicherte  sind somit nicht an ihren Tarif lebenslang gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers wechseln zu können.

Hierauf müssen die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ihre Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung hinweisen. Gibt es für einen über 60-jährigenVersicherten günstigere Tarifangebote, muss das Unternehmen ihm diese mit­samt den Beiträgen nennen.

Wer über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen. Welche Leistungen sind versichert - und welche sind notwendig, gewünscht oder weniger wichtig? Krankenhauswahlleistungen, der Versicherungsschutz bei Zahnbehandlung und-ersatz, Heilpraktikerbehandlung: Es gibt zahlreiche Beispiele, wie der Versicherte seinen Versicherungsschutz reduzieren kann und dennoch im Krankheitsfallgut versorgt ist. 

Um diese Wahlfreiheit zwischen Tarifen mit Leistungs- und Preisunterschieden kompetent ausüben zu können, bedarf es einer qualifizierten Beratung, die sich am individuellen Bedarf des Versicherten und seinen Wünschen orientieren muss, und es bedarf der Transparenz über die Tarifalternativen.

 

Was wir für Sie tun:

  • Vergleich der Tarif nach §204 VVG
  • Erstellen einer Expertise mit allen Vor-und Nachteilen
  • Hilfe beim Tarifwechsel in einen anderen Tarif
  • Kostenlose Ersteinschätzung

 

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