Beitragsstundung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Sie wissen müssen
Stand: Juni 2025 – keine Rechts- oder Steuerberatung
Einleitung
Wer einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt, befindet sich meist in einer finanziell angespannten Lage. Umso wichtiger ist es, dass der Versicherungsschutz während der Prüfung des Leistungsantrags nicht verloren geht. Genau hier setzt die sogenannte Beitragsstundung an. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Beitragsstundung ist, welche Unterschiede es gibt, worauf Sie achten sollten und wie sich Anbieter dabei unterscheiden.
Was ist Beitragsstundung?
Die Beitragsstundung ist eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit, während eines laufenden BU-Leistungsantrags die Beitragszahlung auszusetzen, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Sie dient dazu, den Versicherten vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, bis der Versicherer über den Antrag entschieden hat.
Automatische vs. beantragungspflichtige Stundung
Bei modernen BU-Tarifen erfolgt die Stundung oft automatisch mit Einreichen des Leistungsantrags. In anderen Fällen muss die Beitragsstundung gesondert beantragt werden. Versicherungsnehmer sollten genau prüfen, ob ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine automatische Stundung vorsehen oder ob ein Antrag gestellt werden muss.
Zinslose Stundung: Standard oder Ausnahme?
In vielen aktuellen BU-Tarifen erfolgt die Stundung zinsfrei. Wird der Antrag anerkannt, entfallen die gestundeten Beiträge vollständig. Wird der Antrag abgelehnt, müssen die Beiträge nachgezahlt werden – meist ohne Zinsen. Bei älteren Verträgen oder bestimmten Anbietern kann jedoch eine Verzinsung vorgesehen sein.
Unterschied zur Beitragsfreistellung
Im Gegensatz zur Beitragsstundung bedeutet die Beitragsfreistellung eine vollständige Aussetzung der Beitragszahlung inklusive Ruhen des Versicherungsschutzes. Bei der Stundung bleibt der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen – ein klarer Vorteil für den Kunden.
Dauer der Beitragsstundung: Unterschiede zwischen den Anbietern
- Swiss Life: bis zu 36 Monate
- LV 1871: bis zu 24 Monate, ggf. verlängerbar
- Alte Leipziger: zinslose Stundung bis zur Leistungsentscheidung
Einige Versicherer bieten auch Ratenzahlungsmodelle an, falls der Antrag abgelehnt wird.
Risiken & Fallstricke
Versicherungsnehmer mit Altverträgen sollten unbedingt ihre AVB prüfen: Fehlt die Stundungsklausel, droht bei Nichtzahlung die Kündigung des Vertrags. Auch bei Stundung bleibt im Fall der Ablehnung die volle Nachzahlungspflicht bestehen. Eine zinsfreie Stundung ist nicht selbstverständlich.
Empfehlung für Versicherte
- Prüfen Sie Ihre AVB auf Stundungsklauseln
- Klären Sie, ob die Stundung automatisch erfolgt
- Informieren Sie sich über Rückzahlmodalitäten
- Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Versicherungsberater
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Fazit
Die Beitragsstundung in der BU ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Versicherte im Leistungsfall. Sie verhindert Beitragsrückstände, den Verlust des Schutzes und sorgt für finanzielle Entlastung in einer schwierigen Lebensphase. Wer seine Vertragsbedingungen kennt und frühzeitig handelt, profitiert davon am meisten.
Quellen
- Nobilitas – „Stundung der Beiträge bei Berufsunfähigkeitsversicherung“, abrufbar unter www.nobilitas.de (Stand: Juni 2025)
- Produktinformationen der Anbieter Swiss Life, Alte Leipziger, LV 1871 (Stand: Juni 2025)