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Unfall Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung - wann besteht Anspruch

 

Invalidität

Grundsätzlich dann, wenn auf Grund eines Unfalles ein Dauerschaden verbleibt.

Dieser kann sich in groß zeigen in Form von massiven Bewegungseinschränkungen bis hin zur Bewegungsunfähigkeit, z.B. bei Verlust einer Gliedmaße oder in klein  iz.B. bei nachvollziehbaren Schmerzen, objektivierten Taubheitsgefühlen, Narbenstörungen, kleineren Bewegungseinschränkungen, Belastungsproblematiken.

Eine Fraktur (Knochenbruch) bei einem erwachsenen Menschen heilt nicht immer komplett folgenlos aus.

Von daher sollten auch kleinere Einschränkungen  gemeldet werden um Ansprüche stellen zu können.

 

Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
 
Den Invaliditätsgrad berechnet die Versicherung mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe.

Um den Invaliditätsgrad zu beziffern, ordnet die Versicherung mit der Gliedertaxe verschiedenen Körperteilen einen Prozentwert zu.

So kann einem Auge beispielsweise ein Wert von 50 Prozent zugeordnet sein, einem kompletten Arm 70 Prozent und einem großen Zeh 5 Prozent. Aus diesem Prozentwert errechnet sich in Zusammenspiel mit der vereinbarten Versicherungssumme und der Progression, wie viel Geld die Versicherung nach einem Unfall zahlt.

Die Werte der Gliedertaxe gelten allerdings nur für den Fall, dass der Betroffene den entsprechenden Körperteil überhaupt nicht mehr benutzen kann. Ist die Funktion nur eingeschränkt, wird die Zahlung anteilig berechnet. Das bedeutet, ist nach einem Unfall auf einem Auge nur noch die Hälfte der Sehkraft vorhanden, halbiert die Versicherung den Prozentwert, der in der Gliedertaxe für das Auge angegeben ist.

Wie stark ein Körperteil in seiner Funktion beeinträchtigt ist, ermittelt ein Arzt. Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Im Ergebnis kann der Invaliditätsgrad 100 Prozent aber nicht übersteigen.

Wenn ein Körperteil bei der Gliedertaxe fehlt

Nicht jeder Körperteil ist in der Tabelle für die Gliedertaxe aufgelistet. Doch auch Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder inneren Organen können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb wird in solchen Fällen der Invaliditätsgrad anders ermittelt. Dafür schätzt ein Arzt ein, wie stark die Verletzung die gesamte Leistungsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. So kommt der Prozentwert zustande, der Einfluss darauf hat, wie viel die Versicherung zahlt.

 

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