RWM-Group | Nr.1 der Versicherungsberater | Bundesweit

+49 561 98 62 630

+49 561 99 85 693

Sofortkontakt

Privatkunden

Investmentsteuerreform: Auswirkungen

Die Änderungen des InvStRefG zum 01.01.2018 wirken einerseits auf Fondsebene, andererseits auch auf Kundenebene. Geändert wird die Besteuerungssystematik und die Berechnungsgrundlage zur Kapitalertragssteuer. Dies führt zu einer Reduktion der Rechengrößen von jetzt 30 Stück auf gerade einmal 4. Neben dieser Vereinfachung werden durch die Reform Steuerschlupflöcher geschlossen und inländische- mit ausländischen Fonds gleichgestellt. Aufgrund dieser Gleichstellung ändert sich die Besteuerung deutscher Fonds und der von diesen vereinnahmten deutschen Dividenden und deutschen Mieterträge. Diese werden künftig bereits auf Fondsebene besteuert. Als Ausgleich hierfür wird auf Kundenebene bei Fälligkeit einer KESt eine Teilfreistellung in der steuerlichen Schicht 3 gewährt.

 


[ zurück ]