Krankenversicherung für Beamte: Das Hamburger Modell
Seit August 2018 bietet Hamburg Beamten ein alternatives Beihilfemodell: die pauschale Beihilfe. Dieses Modell ermöglicht es auch Beamten, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn zu erhalten.
Ziel des Hamburger Modells
Das Hamburger Modell soll den Zugang zur GKV für Beamte attraktiver machen und eine echte Wahlmöglichkeit schaffen. Es ist Teil eines politischen Signals, das mittelfristig auch andere Bundesländer beeinflussen könnte.
Rechtsgrundlage
Die Regelung basiert auf dem „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“, das am 1. August 2018 in Kraft getreten ist. Es soll die Unterschiede zwischen PKV und GKV für Beamte verringern und mehr Flexibilität bieten.
Wahlmöglichkeiten für Beamte in Hamburg
- Pauschale Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt pauschal 50 % der Beiträge zur Krankenvollversicherung – unabhängig davon, ob es sich um GKV oder PKV handelt.
- Klassische Beihilfe: Die Beihilfe deckt einen großen Teil der Krankheitskosten, der verbleibende Teil wird über einen privaten Beamtentarif abgesichert.
Wichtig: Die Entscheidung für eines der beiden Modelle ist nur einmal möglich und unwiderruflich. Ein Wechsel zwischen den Systemen ist später nicht mehr zulässig.
Wer kann das Hamburger Modell nutzen?
Das Angebot gilt ausschließlich für:
- neu verbeamtete Personen in Hamburg
- Beamte, die bereits freiwillig gesetzlich versichert waren
Derzeit betrifft dies rund 2.400 von etwa 42.000 Landesbeamten – also weniger als sechs Prozent der Betroffenen.
Sie sind betroffen und unsicher?
Sie erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen, sind sich aber unsicher, welcher Versicherer oder welches Modell für Sie richtig ist?
Kein Problem – wir unterstützen Sie gern dabei, die für Ihre Lebenssituation passende Entscheidung zu treffen.