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Welches Autozubehör ist in der Kasko mitversichert?

Wegen technisch verbesserter Wegfahrsperren wird es heute immer schwieriger, Autos am Stück zu stehlen. Immer beliebter wird deshalb der Teileklau. Eine Alarmanlage schreckt Diebe selten ab: Profis drücken die Seitenfenster ein, bauen Radio oder Navigationshilfe in kürzester Zeit aus und sind längst über alle Berge, bevor sich jemand kümmern kann. Navigationsgeräte machen zur Zeit fast 60 Prozent aller gestohlenen Zubehörteile aus, es folgen CD-Radios und Freisprechanlagen für Mobiltelefone. Das teure Zubehör ist in der Kfz-Teilkasko oder Vollkasko nur begrenzt geschützt: Nur bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.000 Euro sind in vielen Kasko-Tarifen die Car-Hifianlage, das fest eingebaute Navigationsgerät, die Radioantenne oder das CB-Funkgerät mitversichert. Wenn Sie ein Navigationsgerät über Nacht in der von außen gut sichtbaren Schwanenhals-Halterung an der Windschutzscheibe lassen, handeln Sie grob fahrlässig, der Versicherer muss nicht zahlen. Übersteigt der gesamte Neuwert der Zubehörteile die versicherten 1.000 Euro, erstattet der Versicherer bei einem Diebstahl nur anteilig. Der Mehrwert des Fahrzeugzubehörs ist zum Glück gegen Beitragsaufschlag versicherbar. Wenn Sie teure Zusatzausrüstung für Ihren Wagen anschaffen, sollten Sie deshalb Ihren Vertrag prüfen. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Kfz-Versicherer auf, falls Ihr wertvolles Zubehör nicht voll versichert ist und stocken Sie Ihren Kaskoschutz auf. Bevor Sie eine Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung neu abschließen, sollten Sie prüfen, ob und bis zu welcher Höhe die Zusatzausstattung Ihres Wagens mitversichert ist. Die Tarifbedingungen enthalten eine Teileliste, aus der genau hervorgeht, welches Zubehör im Kaskoschutz eingeschlossen ist und wofür ein Beitragszuschlag fällig wird.


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