Aktuelle Pflegegrade, Leistungsansprüche und Beträge der Pflegeversicherung: kompakte Fachinformation mit Stand 01.01.2025 bzw. 01.07.2025. In der Praxis ist häufig entscheidend, wie schnell und verlässlich geklärt werden kann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche konkreten Leistungen daraus folgen. Die Einordnung in einen Pflegegrad bestimmt dabei nicht nur die Höhe von Pflegegeld und Sachleistungen, sondern auch ergänzende Unterstützungsangebote wie Entlastungsbetrag, Hilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der folgende Überblick stellt die aktuellen Kriterien der Pflegeeinstufung sowie die zentralen Leistungsbeträge ab 2025 kompakt und orientiert an der Praxis dar.

Pflegeeinstufung und Leistungen – Kurzüberblick
Pflegebedürftigkeit wird nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft; das frühere System der Pflegestufen ist vollständig abgelöst. Die Begutachtung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst bzw. MEDICPROOF anhand von sechs Modulen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte).[1]
Seit 01.01.2025 gelten erhöhte Leistungsbeträge, insbesondere für Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2. Ergänzend bestehen Ansprüche auf Entlastungsbetrag, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, digitale Pflegeanwendungen und Wohngruppenzuschlag. Seit 01.07.2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung.[1]
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen (ab 01.01.2025)

| Hinweis: Alle genannten Beträge gelten nach der derzeitigen Rechtslage mit Stand 01.01.2025 (Leistungsbeträge der Pflegeversicherung) bzw. 01.07.2025 (gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege); zukünftige gesetzliche Änderungen bleiben vorbehalten. |