Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war – voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu über 50 % nicht mehr ausüben können.
Das betrifft nicht nur körperlich anstrengende Tätigkeiten – auch Menschen in Büroberufen, Lehrer, Beamte, Selbstständige oder medizinisches Personal sind häufig betroffen.
In den meisten BU-Verträgen ist geregelt, dass entscheidend ist, ob Sie konkret Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausführen können – und nicht, ob Sie theoretisch noch irgendeinen anderen Job machen könnten (z. B. als Pförtner oder Aushilfe).
Diese „konkrete Verweisung“ schützt Sie – allerdings nur, wenn der Vertrag keine andere Klausel enthält.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Vertrag z. B. eine abstrakte Verweisung, eine Nachprüfungsklausel oder einschränkende Formulierungen wie „betriebsbedingte Einschränkungen“ stehen – und wie das im Leistungsfall ausgelegt wird.
Viele Menschen denken bei BU an Unfälle – doch die Realität sieht anders aus:
➡ Diese Ursachen machen über 80 % der BU-Fälle in Deutschland aus – und betreffen alle Berufsgruppen, auch junge Menschen, Azubis oder Studierende.
All diese Fragen hängen vom Vertrag, der individuellen beruflichen Tätigkeit, dem medizinischen Befund und dem Antragsprozess ab.
Und genau deshalb begleiten wir Sie von der Prüfung bis zur Antragstellung.
Berufsunfähigkeit ist ein komplexes Zusammenspiel aus Recht, Medizin und Versicherungsbedingungen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen – und erfolgreich durchzusetzen.