Bei einem Bauarbeiter hat sein Knie bei einer Drehung , als er sich nach einem Werkzeug umdrehte, laut geknackst.
Darauf verspürte er sofort einen starken Schmerzt .
Was war passiert?
Der Bauarbeiter hatte sich bei der Drehung eine Meniskusverletzung zugezogen, dies führte zu einem bleibenden
Dauerschaden des Knies.
Da er sich im Besitz einer Unfallversicherung befand, reichte er einen Leistungsantrag ein,
da er der Ansicht war, hier läge im Sinne der Versicherung ein Unfall mit bleibender Invalidität vor.
Der Versicherer lehnte jedoh die Leistung ab, worauf der Bauarbeiter vor Gericht zog und klagte.
Vor dem Landesgericht wurde die Klage abgewiesen.
Wieso?
Das Gericht kam zu dem Schluss, auch wenn sich der Versicherungsschutz in Erweiterung des Unfallbergriffs
auf die Zerrung oder Zerreißung von Muskeln,Sehnen, Bändern oder Kapseln durch erhöhte Kraftanstrengung
erstreckt, gehört eine durch Eigenbewegung verursachte Meniskusverletzung nicht dazu.
( OLG Karlsruhe 20.12.18, 12 U 106/18)