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Unfall­ver­si­che­rung

Unfall­ver­si­che­rung - Eigenbewegung ist nicht versichert

 

Unfallereignis

Bei einem  Bauarbeiter hat  sein Knie bei einer Drehung , als er sich nach einem Werkzeug umdrehte, laut geknackst.

Darauf verspürte  er sofort einen starken Schmerzt .

Was war passiert?

Der Bauarbeiter hatte sich bei der Drehung eine Meniskusverletzung zugezogen, dies führte zu einem bleibenden

Dauerschaden des Knies.

Da er sich im Besitz einer Unfall­ver­si­che­rung befand, reichte er einen Leistungsantrag ein,

da er der Ansicht war, hier läge im Sinne der Versicherung  ein Unfall mit bleibender Invalidität vor.

 Der Versicherer lehnte jedoh die Leistung ab,  worauf   der Bauarbeiter vor Gericht  zog und klagte.

Vor dem Landesgericht wurde die Klage abgewiesen.

Wieso?

Das Gericht kam zu dem Schluss, auch wenn sich der Versicherungsschutz in Erweiterung  des Unfallbergriffs

auf die Zerrung oder Zerreißung von Muskeln,Sehnen, Bändern oder Kapseln durch erhöhte Kraftanstrengung

erstreckt, gehört eine  durch Eigenbewegung verursachte Meniskusverletzung nicht dazu.

( OLG Karlsruhe 20.12.18, 12 U 106/18)



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