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Vorsicht bei Gesundheitsangaben im Versicherungsvertrag

Vorsicht bei Gesundheitsangaben im VersicherungsvertragEine aktuelle Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es im Bereich bestimmter Per­sonenversicherungen immer häufiger vorkommt, dass die Verbraucher sogenannte Blanko-Anträge abgeben. Damit ist nicht gemeint, dass der Antrag für die jeweilige Versicherung nicht ausgefüllt ist, sondern bei den wichtigen Gesundheitsfragen wird immer öfter überall "nein" angekreuzt.Diese Tendenz wird durchaus auch von den Versicherungsgesellschaften unterstützt, die zum Teil Policen anbieten, die mit einer eingeschränkten Gesundheitsprüfung verbunden sind. Zum Teil werden sogar Versicherungen angeboten, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können. Diese Tatsache birgt sowohl für diese Versicherungsgesellschaft als auch für den Verbraucher durchaus Risiken. Das Risiko der Versicherungsgesellschaft besteht darin, dass das Rücktrittsrecht des Versicherers auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt ist.Hat der Versicherte also falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann die Versicherungsgesellschaft nach zehn Jahren dennoch nicht vom Vertrag zurückzutreten und muss die vereinbarte Leistung erbringen. Aber auch für den Versicherten kann es fatale Folgen haben, wenn die gestellten Gesundheitsfragen entweder falsch oder unvollständig beantwortet werden. Im schlimmsten Fall kann dies nämlich dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistungen im Schadensfall verweigern darf. Daher sollte sich jeder Versicherte, der eine Versicherung mit Gesundheitsfragen abschließt, sehr genau mit den Fragen beschäftigen und diese so umfangreich wie möglich und natürlich wahrheitsgemäß beantworten.


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