Hamburger - Modell für Krankenversicherung-Beamte
Seit August 2018 können Beamte in Hamburg ein pauschales Beihilfemodell wählen, das auch bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV Beihilfen gewährt. Damit wird es für Staatsdiener in der Hansestadt tendenziell attraktiver, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern - ein politisch gewollte Signal und ein Beispiel, das Schule machen könnte.
Durch das am 1. August in Kraft getretenen Hamburger „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ werden die Unterschiede bei den beiden Krankenversicherungssystemen GKV und PKV für Beamte jetzt ein gutes Stück weit nivelliert. Hamburger Beamte haben ab sofort die Wahl zwischen
Die Wahlmöglichkeit besteht allerdings jeweils nur einmalig und ist danach unwiderruflich. Es ist also nicht möglich, zwischen beiden Beihilfe-Modellen hin und her zu wechseln. Das Hamburger Angebot gilt auch nur für Neu-Beamte und für solche Beamte, die auch bisher schon freiwillig GKV-Mitglied waren. Das sind in der Hansestadt mal gerade geschätzt 2.400 von rund 42.000 Landesbediensteten mit Beamtenstatus, also weniger als sechs Prozent.
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