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PKV Beamte

Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Hamburger - Modell für Kranken­ver­si­che­rung-Beamte

Seit August 2018 können Beamte in Hamburg ein pauschales Beihilfemodell wählen, das auch bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV Beihilfen gewährt. Damit wird es für Staatsdiener in der Hansestadt tendenziell attraktiver, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu ver­sichern - ein politisch gewollte Signal und ein Beispiel, das Schule machen könnte.

Durch das am 1. August in Kraft getretenen Hamburger „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ werden die Unterschiede bei den beiden Kranken­ver­si­che­rungssystemen GKV und PKV für Beamte jetzt ein gutes Stück weit nivelliert. Hamburger Beamte haben ab sofort die Wahl zwischen

  • der pauschalen Beihilfe: hier werden pauschal 50 Prozent der Kosten einer Krankenvollversicherung übernommen und zwar unabhängig davon, ob ein Beamter in der GKV oder in der PKV versichert ist;
  • der „klassische“ Beihilfe: ist das bisher übliche Modell, bei der die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten trägt und der Rest „privat“ über einen Beamtentarif in der PKV abgedeckt wird.

Die Wahlmöglichkeit besteht allerdings jeweils nur einmalig und ist danach unwiderruflich. Es ist also nicht möglich, zwischen beiden Beihilfe-Modellen hin und her zu wechseln. Das Hamburger Angebot gilt auch nur für Neu-Beamte und für solche Beamte, die auch bisher schon freiwillig GKV-Mitglied waren. Das sind in der Hansestadt mal gerade geschätzt 2.400 von rund 42.000 Landesbediensteten mit Beamtenstatus, also weniger als sechs Prozent.

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