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Kein grundsätzlicher Verlust des Versicherungsschutzes bei losem Schuhwerk

Kein grundsätzlicher Verlust des Versicherungsschutzes bei losem Schuhwerk

Grundsätzlich sind die meisten Autofahrer sicherlich mit festem Schuhwerk unterwegs, wenn es darum geht, das Fahrzeug im Straßenverkehr fortzubewegen. In der Bevölkerung herrscht im Zusammenhang mit losem Schuhwerk oftmals die Meinung, dass der Versicherungsschutz verlorengehen könnte. Tatsächlich ist es allerdings so, dass das Fahren mit losem Schuhwerk keineswegs automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht.

Insbesondere Damen tragen gerne auch beim Autofahren luftige und nicht unbedingt feste Schuhe, wie zum Beispiel Sandalen, Pumps oder Flip Flops. Solange die Fahrt problemlos verläuft und es zu keinem Unfall kommt, ist dies aus Versicherungssicht auch kein Problem, denn grundsätzlich besteht keine Regelung, dass Autos nur mit festem Schuhwerk gefahren werden dürfen. Anders stellt sich die Situation jedoch dar, falls es zu einem Unfall kommen sollte.

Bei einem solchen Unfall muss differenziert werden, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist. Handelt sich um einen Haft­pflichtschaden, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass Schadensregulierung auch dann vorgenommen wird, falls der Versicherungsnehmer mit losem Schuhwerk unterwegs war. Anders stellt sich die Situation allerdings in der Kaskoversicherung dar, denn hier kann es durchaus passieren, dass der Versicherer den Schaden gar nicht oder nur einen Teil übernimmt, falls das Tragen von losem Schuhwerk dazu beigetragen hat, dass es zu dem Unfall gekommen ist.



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