RWM-Group | Nr.1 der Versicherungsberater | Bundesweit

+49 561 98 62 630

+49 561 99 85 693

Sofortkontakt

Beamte

#privatekrankenversicherungbeamte | :  Kontrahierungszwang entfällt nicht bei Kündigung oder Anfechtung durch den Versicherer: 1. Steht zwischen dem privaten Pflege-VR und dem VN der Kontrahierungszwang (§ 110 SGB XI) im Streit, ist der Sozialgerichtsrechtsweg eröffnet.2. Die rückwirkende Auflösung eines privaten KV-Vertrags aufgrund eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch den VR hat nich...mehr ]