RWM Group Versicherungsmakler Kassel

Leistungen fuer Privatkunden und versicherungen

Welchen Service können wir bieten ?

Wir sind ein unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Kassel. Rechtlich stehen wir auf der Seite des Kunden und versuchen mit unseren umfassenden Recherchemethoden aus ausgehandelten Konditionen bei namhaften Versicherern das Optimum für Sie herauszuholen. Uns ist wichtig, dass die ausgewählten Versicherungen und Finanzierungen zu ihrer Lebenssituation passen. Einen besonderen Stellenwert hat für uns der persönliche Service. Und der bewährt sich meist im Leistungsfall. Als Versicherungsmakler legen wir Wert auf Unabhängigkeit und Neutralität. Wir untersützen Sie auch durch aktuelle Informationen im Bereich Versicherungen und durch zahlreiche Vergleichsrechner, denn wir wissen, wie wichtig es ist, sich vorab selbst zu informieren.

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Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 50.850 Euro betragen hat (Stand 2012). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

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